Immobilienwissen

Thema: Immobilienverkauf im Scheidungsfall

Hausverkauf und Wohnungsverkauf im Scheidungsfall

In vielen Fällen handelt es sich bei einer Scheidung um eine emotionale Angelegenheit. Vor allem das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung kann zu einem großen Streitpunkt werden.

In Deutschland gelten Ehen ohne Ehevertrag als Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass sämtliche Vermögensgegenstände, die während der Ehe erworben werden, zu jeweils 50% aufgeteilt werden. Dieses Verfahren ist gerade bei Immobilien jedoch schwierig, da sich diese nicht ohne Weiteres teilen lassen.

 

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Als Lösung gibt es unterschiedliche Konstellationen. Zum Beispiel verlässt ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie und wird nach der Scheidung von dem noch im Haus wohnenden Partner ausgezahlt.

Dies kann allerdings zu Summen im fünfstelligen Bereich führen, die ein einzelner Partner nicht mehr tragen kann, sodass die Immobilie verkauft oder vermietet werden muss. Eine Vermietung kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn dadurch die noch vorhandenen Tilgungsverbindlichkeiten bedient werden können.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank entfällt in diesem Fall, was diese Lösung in einigen Situationen attraktiv machen kann. Jedoch ist hier im Gegensatz zu einem Verkauf eine fortbestehende Auseinandersetzung zwischen den Scheidungsparteien notwendig.

Als Lösung gibt es unterschiedliche Konstellationen. Zum Beispiel verlässt ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie und wird nach der Scheidung von dem noch im Haus wohnenden Partner ausgezahlt. Dies kann allerdings zu Summen im fünfstelligen Bereich führen, die ein einzelner Partner nicht mehr tragen kann, sodass die Immobilie verkauft oder vermietet werden muss.

Eine Vermietung kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn dadurch die noch vorhandenen Tilgungsverbindlichkeiten bedient werden können. Eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank entfällt in diesem Fall, was diese Lösung in einigen Situationen attraktiv machen kann. Jedoch ist hier im Gegensatz zu einem Verkauf eine fortbestehende Auseinandersetzung zwischen den Scheidungsparteien notwendig.

Wenn keine gemeinsame Entscheidung zwischen beiden Eheleuten werden kann, kommt es im schlimmsten Fall zur gerichtlichen Teilungsversteigerung. Diese sollte allerdings die letzte Möglichkeit sein, da bei einer Versteigerung ein deutlich geringerer Preis als im freien Verkauf erzielt werden könnte. Zudem müssen Gerichtskosten getragen werden, was die Parteien zusätzlich belastet.

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Christian Brand
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31. Januar, 2024.
Sehr zu empfehlen!! Kompetentes Team, angenehme Kommunikation. Bei Rückfragen oder Anliegen wird sich immer ausreichend Zeit genommen, um alle Fragen zu beantworten. Top!!
Dark Side
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12. Januar, 2024.
Ultra sympathisches Team ! Beruflich wie auch privat ! Kompetent und super cool ! Zudem auch äußerst Professionell… Kunden, Freunde und Bekannte bekommen zu Anlässen super freundliche Karten gesendet… trifft man einen von ihnen wird man mit offenen Armen begrüßt! Selten so tolle Erfahrungen mit Menschen gemacht, vor allem in diesem Bereich!
Mona Kruse
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21. Dezember, 2023.
Tolle Unterstützung! Wir standen vor der Aufgabe eine Wohnung zu vermieten und hatten davon keine Ahnung. Dank Robin Ostermann, hat alles reibungslos geklappt. Wir würden immer wieder Fux&Has wählen und auch weiterempfehlen. Danke für eure Arbeit!!
G W
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F. Drv.
F. Drv.
8. September, 2023.
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Martin Moehlenkamp
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8. September, 2023.
Sehr kompetente & nette Betreuung, wird unbedingt weiterempfohlen!
N G
N G
27. Februar, 2023.
Nur zu empfehlen. Viele Grüße an Robin!
Lara Schulte
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2. Februar, 2023.
Tolle Beratung, es hat alles zur vollsten Zufriedenheit geklappt! Herr Ostermann macht einen tollen Job. Jederzeit gerne wieder.
Marcel Waldmann
Marcel Waldmann
26. Januar, 2023.
Ein junges und sympathisches Team mit einem tollen Verständnis von Kunden- und Serviceorientierung. Absolute Weiterempfehlung!