Immobilienwissen

Thema: Immobilienverkauf im Scheidungsfall

Hausverkauf und Wohnungsverkauf im Scheidungsfall

In vielen Fällen handelt es sich bei einer Scheidung um eine emotionale Angelegenheit. Vor allem das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung kann zu einem großen Streitpunkt werden.

In Deutschland gelten Ehen ohne Ehevertrag als Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass sämtliche Vermögensgegenstände, die während der Ehe erworben werden, zu jeweils 50% aufgeteilt werden. Dieses Verfahren ist gerade bei Immobilien jedoch schwierig, da sich diese nicht ohne Weiteres teilen lassen.

 

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Als Lösung gibt es unterschiedliche Konstellationen. Zum Beispiel verlässt ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie und wird nach der Scheidung von dem noch im Haus wohnenden Partner ausgezahlt.

Dies kann allerdings zu Summen im fünfstelligen Bereich führen, die ein einzelner Partner nicht mehr tragen kann, sodass die Immobilie verkauft oder vermietet werden muss. Eine Vermietung kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn dadurch die noch vorhandenen Tilgungsverbindlichkeiten bedient werden können.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank entfällt in diesem Fall, was diese Lösung in einigen Situationen attraktiv machen kann. Jedoch ist hier im Gegensatz zu einem Verkauf eine fortbestehende Auseinandersetzung zwischen den Scheidungsparteien notwendig.

Als Lösung gibt es unterschiedliche Konstellationen. Zum Beispiel verlässt ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie und wird nach der Scheidung von dem noch im Haus wohnenden Partner ausgezahlt. Dies kann allerdings zu Summen im fünfstelligen Bereich führen, die ein einzelner Partner nicht mehr tragen kann, sodass die Immobilie verkauft oder vermietet werden muss.

Eine Vermietung kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn dadurch die noch vorhandenen Tilgungsverbindlichkeiten bedient werden können. Eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank entfällt in diesem Fall, was diese Lösung in einigen Situationen attraktiv machen kann. Jedoch ist hier im Gegensatz zu einem Verkauf eine fortbestehende Auseinandersetzung zwischen den Scheidungsparteien notwendig.

Wenn keine gemeinsame Entscheidung zwischen beiden Eheleuten werden kann, kommt es im schlimmsten Fall zur gerichtlichen Teilungsversteigerung. Diese sollte allerdings die letzte Möglichkeit sein, da bei einer Versteigerung ein deutlich geringerer Preis als im freien Verkauf erzielt werden könnte. Zudem müssen Gerichtskosten getragen werden, was die Parteien zusätzlich belastet.

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